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DER BÜRGER ZAHLT! (TEIL 2) - Netzentgelte & Netzausbau: Warum Energiewende-Regionen oft „mehr zahlen“ – und was sich ab 2025 ändert/geändert hat



Stand: Januar 2026

Im ersten Beitrag ging es um Abregelung/Redispatch: Windstrom ist da – aber das Netz kann ihn nicht immer transportieren. In diesem zweiten Beitrag schauen wir auf den zweiten großen Kostenblock, der in Bürgerdebatten oft fehlt: Netzausbau (Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung) und Netzentgelte.


1) Was sind Netzentgelte – und warum sieht man sie auf jeder Stromrechnung?

Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze. Sie werden in der Regel vom Stromlieferanten auf der Rechnung ausgewiesen und an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Wichtig: Netzentgelte fallen „am Kundenanschluss“ an (z. B. beim Haushalt in der Niederspannung) und enthalten dabei auch anteilige Kosten vorgelagerter Netzebenen und Systemdienstleistungen.

Außerdem gilt: Übertragungsnetzentgelte sind bundeseinheitlich, Verteilnetzentgelte unterscheiden sich je nach Verteilnetzbetreiber.


2) Welche Netzebenen gibt es überhaupt?

  • Höchstspannung (Übertragungsnetz): „Stromautobahnen“ für weite Strecken (Nord–Süd / Ost–West).
  • Hochspannung / 110 kV (Verteilnetz): regionale Verteilung, Umspannwerke, Einspeisepunkte großer Erzeuger.
  • Mittelspannung: regionale Verteilnetze, viele Einspeiser, viele neue Lasten.
  • Niederspannung: Hausanschlüsse, Ortschaften, kleine PV, Ladeinfrastruktur etc.

Wenn in einer ländlichen Region sehr viel neue Einspeisung entsteht, betrifft das nicht nur „die große Leitung irgendwo“, sondern oft auch ganz bodenständig: mehr Kabel, stärkere Trafos, größere Umspannwerke.


3) Wer zahlt beim Windpark was? (Netzanschluss vs. Netzausbau)

Hier lohnt sich die klare Trennung – sie verhindert viele Missverständnisse:

A) Netzanschluss: zahlt grundsätzlich der Anlagenbetreiber

Die notwendigen Kosten des Anschlusses einer EEG-Anlage an den Verknüpfungspunkt (inkl. notwendiger Messeinrichtungen) trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber.

B) Netzausbau: zahlt der Netzbetreiber

Die Kosten der Optimierung, Verstärkung und des Ausbaus des Netzes (also „Kapazitätserweiterung“) trägt der Netzbetreiber.

Und wer zahlt den Netzbetreiber? Über das regulierte System am Ende vor allem die Stromkunden – denn Netzkosten fließen in die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber ein und werden über Netzentgelte in der Stromrechnung verteilt.


4) Warum sind Netzentgelte regional so unterschiedlich – gerade in Wind-/Solar-Regionen?

Vereinfacht gesagt: Jede Region hat eine andere Kostenstruktur. In Regionen mit viel neuer Erzeugung und vergleichsweise geringer lokaler Nachfrage müssen teils große Strommengen „wegtransportiert“ werden. Der Netzausbau braucht aber lange – und bis dahin wird mit Engpassmaßnahmen gearbeitet.

Das führt zu zwei Effekten, die gerade in Flächenregionen sichtbar werden können:

  • Mehr Netzinvestitionen (Umspannwerke, Leitungen, Verstärkungen) im Verteilnetz – oft bevor neue Großverbraucher (Industrie) die Kosten „mittragen“.
  • Mehr Engpassmanagement/Abregelung, solange das Netz hinterherläuft.

Ob ein Haushalt „billiger Strom vor Ort“ bekommt, hängt davon kaum direkt ab. Netzentgelte sind entfernungsunabhängig: Sie bezahlen den Zugang zum Netzsystem – nicht den Zugang zu „einem Windrad nebenan“.


5) Ab 2025: Entlastung einzelner Regionen – bezahlt wird trotzdem über die Stromrechnung

Ab 2025 sollen Netzgebiete, die durch den Anschluss vieler Erneuerbarer-Energien-Anlagen besonders hohe Verteilnetzkosten tragen, entlastet werden. Das ist keine Zahlung aus einem „Landestopf“, sondern eine Regelung innerhalb der Strompreis-Bestandteile: Die Kosten verschwinden nicht – sie werden anders verteilt.

Wichtig für die Einordnung: Zahlen tut weiterhin der Stromkunde. Der Unterschied ist nur, welche Stromkunden wie stark belastet werden:

  • Vorher fielen viele EE-bedingte Mehrkosten stärker regional in bestimmten Verteilnetzen an (und damit bei den dortigen Netznutzern).
  • Ab 2025 kann ein Teil dieser Mehrkosten bundesweit auf die Letztverbraucher verteilt werden – über einen bundeseinheitlichen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (als Bestandteil der Netzentgelte).

Das führt zu einer typischen Wirkung: In besonders belasteten Regionen können die regionalen Verteilnetzentgelte eher sinken bzw. weniger stark steigen – während gleichzeitig ein bundesweiter Aufschlag auf den Netzentgelt-Anteil der Stromrechnung sichtbar wird.

Konsequenz: Die Aussage „die Region zahlt das alles selbst“ wird teilweise entschärft – nicht weil es „kostenlos“ wird, nur die Verteilung wird fairer weil die Last von wenigen regionalen Stromkunden auf alle Stromkunden verteilt wird.
Trotzdem steigen die Kosten für alle weiter erheblich, wenn der Ausbau der Netze hinter dem Anschluss neuer Anlagen hinterher hinkt.

Link zum Nachschlagen

6) Praxis-Checkliste für Gemeindevertretungen

Wenn Projektierer oder politische Akteure sagen „ohne Windpark kann die Gemeinde den Standard nicht halten“ oder „die Bürger profitieren vom Strom vor Ort“, lohnt sich ein ruhiger Faktencheck.

Diese Unterlagen/Antworten sollte man sich geben lassen:

  1. Netzstatement: Welche Netzebene ist betroffen (Mittelspannung, 110 kV, Höchstspannung)? Gibt es bestätigte Kapazität am Verknüpfungspunkt?
  2. Ausbauplan: Welche konkreten Verstärkungen/Umspannwerksmaßnahmen sind notwendig? Wer setzt sie wann um?
  3. Abregelungsrisiko: Welche Abregelung ist realistisch (z. B. Stunden/Jahr oder Prozentkorridor)?
  4. Finanzierung: Welche Kosten trägt der Betreiber (Netzanschluss) und welche trägt der Netzbetreiber (Netzausbau)?
  5. Kommunale Einnahmen: Welche Einnahmen sind fix, vertraglich gesichert und wie lange? Was ist „Marketing“, was ist Realität?

Warum diese Fragen wichtig sind: Netzentgelte und Netzausbaukosten sind große, strukturelle Kostenblöcke – sie verschwinden nicht, nur weil eine einzelne Gemeinde Pacht oder Beteiligung bekommt. Lokale Einnahmen können sinnvoll sein, ersetzen aber nicht die Transparenz über das Gesamtsystem.


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